Regelungen zur Startgelderstattung
Ab sofort gelten folgende Regelungen zur Startgelderstattung für SCO-Mitglieder:
1. Pro Veranstaltung werden jedem Starter max. 50 € der Startgebühren erstattet. (Ausnahme bei Meisterschaftsstarts max. 100 €)
2. Startgebühren für Spendenläufe werden nicht erstattet.
3. Die Belege zur Erstattung müssen in den 4 Wochen nach der betreffenden Veranstaltung bei Thomas Greß eingereicht werden.
(Es erfolgt keine Erstattung vor der Veranstaltung !)